Mitgliedschaft
Eigenversorgung durch Selbstverwaltung
Die Wasserversorgungs-Genossenschaft Schmitzhöhe eG (WGS) beliefert als eigenständiges Versorgungsunternehmen die heutigen Bereiche Lindlar-Schmitzhöhe und Overath-Brombach mit Trink- und Brauchwasser.
Im Jahre 1925 als Notgemeinschaft von 22 Anliegern gegründet, hat sich die WGS bis zum heutigen Tag als ein leistungsfähiges Versorgungsunternehmen entwickelt.
Eine rege Bautätigkeit in den 50er und 70er und 80er Jahren mit immer neuen Anschlüssen und Anwohnern ließ die WGS rapide wachsen. Für große Baugebiete in Schmitzhöhe (Kromsfeld, Luttersiefen) und Am Brombacher Berg musste die Trinkwasserversorgung sichergestellt werden.
So wurden in dieser Zeit, aber auch in den letzten 25 Jahren Investitionen in Millionenhöhe in die Sachanlagen der WGS getätigt, um die Versorgungssicherheit und den Feuerschutz zu verbessern, die Wasserqualität regelmäßig zu überwachen, energiesparende Förderpumpen und elektronisch gesteuerte Pumpenanlagen zu installieren und die vorhandenen Gebäude zu sanieren.
Jüngste Investitionen bilden die Absicherung der elektrischen Anlage durch ein Notstromaggregat, die Steuerung der Wasserförderung über eine Betriebsfunkanlage sowie der Erwerb der Räumlichkeiten der Geschäftsstelle in Schmitzhöhe als Teileigentum.
Weshalb Mitgliedschaft in der WGS?
Trotz dieser enormen Anstrengungen und Investitionen gelang es der WGS stets, den Wasserpreis äußerst günstig und teils deutlich unter dem der umliegenden öffentlichen Wasserversorger zu halten.
Ursache hierfür ist sicher nicht zuletzt die Tatsache, dass die Verwaltung durch die ehrenamtliche Tätigkeit von Vorstand und Aufsichtsrat äußerst kostengünstig arbeitet. Außerdem verfügt die WGS über eigene Wasservorkommen und muss das Trinkwasser nicht von fremden Versorgern zukaufen. Diese Umstände werden voll über den Wasserpreis an den Verbraucher weitergegeben.
Trotzdem ist die WGS darauf angewiesen, dass ihr - auch im Hinblick auf noch anstehende Investitionen und Maßnahmen - finanzielle Mittel zufließen, um auf eine kostspielige Fremdfinanzierung so weit als möglich verzichten zu können.
Die Kalkulation des Wasserpreises erfolgt aus steuerlichen Gründen möglichst kostendeckend, so dass aus dem laufenden Geschäftsbetrieb keine großen Gewinne erzielt werden.
Der Zuwachs an Eigenkapital resultiert daher nahezu ausschließlich aus den eingezahlten Geschäftsguthaben der Mitglieder sowie den Gutschriften aus der Ausschüttung von Genossenschaftlichen Rückvergütungen - soweit dies die Ertragslage erlaubt.
Die WGS ist daher bemüht, dass möglichst alle Abnehmer auch Mitglied in der Genossenschaft sind oder werden und somit dazu beitragen, die Eigenständigkeit auch weiterhin behalten zu können!
Die Mitgliedschaft können gem. § 3 der Satzung nur Anschlussnehmer der WGS werden. Knapp 93% der Abnehmer sind inzwischen auch Mitglied.
Was geschieht mit dem eingezahlten Geschäftsguthaben?
Die Mitglieder sind quasi die Eigentümer der Genossenschaft, mit ihrem Genossenschaftsanteil sind sie an der WGS beteiligt.
Das eingezahlte Geschäftsguthaben (wie z.B. die Pflichteinzahlung von € 50,00 beim Erwerb der Mitgliedschaft) bleibt jedem Mitglied als Guthaben erhalten und ist nicht wie ein laufender Vereinsbeitrag zu sehen.
Zufließende Mittel aus eingezahlten Geschäftsfuthaben sowie Gutschriften aus der Genossenschaftlichen Rückvergütung setzt die WGS hauptsächlich zur Finanzierung von langfristigen Investitionen ein.
Sofern es die Ertragslage erlaubt, kann der Vostand beschließen, dass an die Mitglieder eine Rückvergütung gezahlt wird. Die Rückvergütung wird als prozentualer Anteil der letzten Wassergeld-Jahresabrechnung bestimmt und betrug in den letzten Jahren zwischen 1,0 und 9,5%!
Solange ein Mitglied seinen Genossenschaftsanteil (derzeit € 500,00) noch nicht voll aufgezahlt hat, wird eine evtl. Rückvergütung dem Geschäftsguthaben zugebucht, darüber hinausgehende Beträge erhält das Mitglied ausgezahlt. Die durchschnittliche Höhe des Geschäftsguthabens der einzelnen Mitglieder betrug per 31.12.2017 etwa € 170,00, rund 50 Mitglieder haben ihren Anteil inzwischen voll aufgezahlt und erhalten Rückvergütungsbeträge bar.
Die Rückzahlung des Geschäftsguthabens erfolgt bei Kündigung der Mitgliedschaft, wenn z.B. der Wohnsitz aufgegeben und die eigene Immobilie verkauft wird. Über die aktuelle Höhe ihres Geschäftsguthabens informiert die WGS ihre Mitglieder jährlich durch eine entsprechende Mitteilung, die Rechte der Mitglieder werden durch Eintragung in die Mitgliederliste gesichert, welche durch den gesetzlichen Prüfungsverband laufend kontrolliert wird.
Weitere Informationen zur Mitgliedschaft in der WGS finden Sie in der aktuellen Satzung. Bei Fragen steht Ihnen der Geschäftsführer jederzeit gerne zur Verfügung.